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Tierausstellung oder Tierschau anmelden und veranstalten

Beschreibung

Bei Tierausstellungen, Tierschauen und Veranstaltungen ähnlicher Art kommen Tiere aus verschiedenen Beständen, Regionen oder sogar Ländern zusammen. Hier besteht die Gefahr, dass Infektionskrankheiten eingeschleppt und übertragen werden. Beispiele sind Tollwut bei Hundeprüfungen oder Vogelgrippe bei Rassegeflügelschauen.

Um das Risiko für Mensch und Tier so gering wie möglich zu halten, müssen solche Veranstaltungen dem Veterinäramt gemeldet werden. 

Abhängig von der Tierart und der aktuellen Seuchenlage können die Veranstaltungen unterschiedliche Auflagen erhalten. Dazu gehören zum Beispiel Impfungen, tierärztliche Einlassuntersuchungen oder Herkunftsbescheinigungen.

Ausstellungen werden stichprobenweise kontrolliert. Überprüft wird zudem, ob die tierschutzrechtlichen Bestimmungen - wie die Unterbringung der Ausstellungstiere oder das Verbot von Qualzuchten – eingehalten werden.

Rechtsgrundlagen

Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)