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Landwirtschaftliche Nutztiere anmelden

Beschreibung

Sie sind verpflichtet, Ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse in Münster anzumelden, wenn Sie folgende Tiere halten:

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Pferde
  • Esel
  • Geflügel
  • Gehegewild
  • Bienen

Es ist unerheblich, zu welchem Zweck (gewerbliche Tierhaltung, landwirtschaftliche Nutztierhaltung, Pensionstierhaltung, Reitställe oder auch Hobbyhaltung) oder in welcher Stückzahl die Tiere gehalten werden. Maßgeblich ist allein die Tatsache der Haltung mindestens eines Tieres einer der oben genannten Tierarten.

Weitere Details zur Meldepflicht bei Rindern, Schweinen, Schafen/Ziegen und Pferden erhalten Sie auf der Homepage des Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier)

Die Tierhaltung kann schriftlich per Meldebogen oder auch direkt im Internet auf der Seite der Landwirtschaftskammer Münster -Tierseuchenkasse- vorgenommen werden. Telefonische Meldungen können dort leider nicht entgegengenommen werden.

Die Anmeldung ist erforderlich, damit Sie im Fall einer Tierseuche informiert werden können. Die notwendigen Maßnahmen, die die Krankheit bekämpfen sollen, können dann schnell und erfolgreich umgesetzt werden.

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