Katzen: Verantwortungbewusste Haltung und Kastrationspflicht für Freigänger
Im Kreis Herford gilt seit 2011 eine Kastrationspflicht für Katzen, die in Haushalten leben und Freigang haben. Freigang bedeutet, dass sich die Katze unbeaufsichtigt außerhalb der Wohnung beziehungsweise des Gartens aufhalten kann. Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden im Kreis Herford prüfen, ob die Kastrationspflicht eingehalten wird und handelt bei Verstößen.
Warum können verwilderter Katzen ein Risiko sein?
Jedes Jahr werden mehrere Hundert herrenlose Katzen durch die lokalen Tierschutzvereine kastriert. Trotzdem steigt die Anzahl der verwilderten Katzen im Kreisgebiet an.
Katzen werden im Alter von vier bis sechs Monaten geschlechtsreif. Sie bekommen zweimal im Jahr vier bis sechs Jungtiere oder mehr. Diese sind häufig unerwünscht und werden zu Streunern. In der Folge wächst die Zahl der verwilderten Katzen. Häufig leiden sie an Hunger und Infektionskrankheiten. Sie stellen zudem eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen dar. Ihre Ausscheidungen, die Sie zum Beispiel in Sandkästen auf Kinderspielplätzen oder in Gärten vergraben, können mit Krankheitserregern behaftet sein. Darüber hinaus berohen sie die Singvogelbestände. Die Tierheime im Kreis sind durch die zahlreichen Fundtiere und die Abgabe ganzer Würfe herrenloser Katzen überfüllt. Immer häufiger sprechen sie einen Aufnahmestopp aus.
Welche Maßnahmen werden gegen verwilderte Katzen ergriffen?
Katzenhalterinnen und Katzenhalter müssen ihre Freigängerkatzen ab einem Alter von fünf Monaten kastrieren lassen. So wird das Fortpflanzen verhindert. Gleichzeitig steigt damit die Lebenserwartung der Tiere: sie neigen weniger zum Streunen und haben ein geringeres Risiko für Infektionen, Verletzungen und Unfälle.
Das regelmäßige Füttern von halbwilden unkastrierten Katzen fördert die unkontrollierte Vermehrung und ist nicht tierschutzgerecht. Deshalb müssen auch Personen, die keine Katzen halten, aber Katzen füttern, für die Kastration der Tiere sorgen. In diesen Fällen gibt es Hilfestellung durch die Tierschutzvereine. Sie leisten Unterstützung beim Einfangen der Tiere und übernehmen gegebenenfalls ganz oder teilweise die Kosten für die Kastration.
Nach der Kastration müssen die Tiere gekennzeichnet (Tätowierung oder Mikro-Chip) und in einer Datenbank registriert werden. Dadurch wird die Kastration belegt und die Halter können benachrichtigt werden, wenn ihre Katze aufgefunden oder im Tierheim abgegeben wurde. Katzenkastrationen und -kennzeichnungen werden in jeder Kleintierpraxis durchgeführt. Es ist ein Routineeingriff. Die jeweilige Praxis berät über die Durchführung, mögliche Folgen und die Kosten.
Sie können Ihre Katze kostenlos in einem der Haustierzentralregister registrieren lassen, zum Beispiel:
- Tierregister von TASSO e.V., oder
- Deutsches Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes.