Seiteninhalt

Futtermittelqualität überprüfen

Beschreibung

Tierhalterinnen und Tierhalter müssen beim Füttern bestimmte Regelungen beachten. Die Futtermittelüberwachung kontrolliert, ob die Regeln eingehalten werden.

Damit Tiere und mit ihnen auch die Lebensmittel gesund sind, muss das verwendete Futter einwandfrei sein. Aus diesem Grund werden Futtermittelunternehmer auf allen Stufen der Produktion (zum Beispiel Anbau, Transport, Lagerung) sowie beim Verfüttern an lebensmittelliefernde Tiere überwacht. Hierzu werden zum Beispiel unangemeldete Betriebskontrollen vor Ort durchgeführt. Es werden auch Futtermittelproben genommen, um diese weiter untersuchen zu lassen.

Landwirte, die Futtermittel anbauen, müssen sich als Futtermittelunternehmer beim Kreis Herford registrieren lassen.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ist für alle Betriebe zuständig, die nicht als Landwirte und/oder Tierhalter Futtermittel erzeugen oder verfüttern.

Rechtsgrundlagen

Futtermittelhygieneverordnung - Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) - Nummer 183/2005