Seiteninhalt

Wildfleischabgabe an Dritte - Registrieren

Beschreibung

Jägerinnen und Jäger, die Fleisch von erlegtem Wild an einen Endverbraucher oder an den Einzelhandel oder Gaststätten abgeben wollen, müssen hierfür registriert werden. Das gilt auch, wenn Sie aus der Decke geschlagenes Wild abgeben wollen.

Registriert werden muss außerdem jede Wildabgabe an zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe.

Für die Wildbretabgabe ist es unter anderem erforderlich, dass der Jäger eine kundige Person ist.

Unterlagen/Nachweise

Formular für die Registrierung

Rechtsgrundlagen

Lebensmittelrecht