Seiteninhalt

Schlachttiere und Fleischhygiene: Allgemeine Informationen

Alle landwirtschaftlichen Nutztiere, deren Fleisch als Lebensmittel verwendet werden soll, müssen vor und nach der Schlachtung von der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung überwacht werden.

Das Amt für das Veterinärwesen und Verbraucherschutz wacht darüber, dass nur gesunde Tiere geschlachtet werden. So ist sichergestellt, dass einwandfreies Fleisch verarbeitet und an die Verbraucherinnen und Verbraucher abgegeben wird. Um die vorgeschriebenen Untersuchungen durchführen zu können, muss  jede Schlachtung im Vorfeld angemeldet werden. Je nach Befund und Tierart sind noch weitergehende Laboruntersuchungen erforderlich (beispielsweise Trichinenuntersuchung oder BSE-Test). Erst wenn alle notwendigen Untersuchungen mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen sind, wird das Fleisch freigegeben und entsprechend gekennzeichnet.

Außerdem werden alle Betriebe, die Fleisch verarbeiten, vom Kreis Herford überwacht.

Gemäß europäischem Recht müssen die vom Fleisch ausgehenden gesundheitlichen Gefahren zunehmend systematisch erfasst und quantifiziert werden, um sie verstärkt bekämpfen zu können. Dazu wird auch die Urproduktion beziehungsweise der Erzeugerbereich einbezogen.

So müssen die Vorschriften über die als Bindeglied dienende Information zur Lebensmittelkette angewendet werden. Das bedeutet, dass für alle Schlachttiere bei der Anlieferung auf einem Schlachthof die Informationen zur Lebensmittelkette vorliegen müssen.

Ein Muster der Standarderklärung als Information zur Lebensmittelkette für Tiere, die in einen Schlachthof verbracht werden sollen, können Sie hier einsehen und herunterladen.