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Neufahrzeug zulassen

Beschreibung

Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, das bisher weder im Kreis Herford noch in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war.

Ein fabrikneues Fahrzeug erkennen Sie an folgenden Punkten:

  • in der Zulassungsbescheinigung Teil II ist keine Halterin und kein Halter eingetragen und
  • es ist keine Zulassungsbescheinigung Teil I vorhanden.

Hinweis

Entspricht Ihr Fahrzeug keiner EG-Typgenehmigung, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, bevor Sie zur Zulassung kommen. Die EG-Typgenehmigung finden Sie unter Ziffer 2.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Unterlagen/Nachweise

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EvB), diese fordern Sie bitte vorher von Ihrer Versicherung an
  • Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen
    • Personalausweis oder einen Pass im Original
    • Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
  • Identitätsnachweis für juristische Personen
    • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
    • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
    • bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen oder Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
    • Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original

In Vertretungsfällen:

Grundsätzlich:

  • Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original
  • SEPA-Lastschriftmandat als Ermächtigung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto mit der Unterschrift der Zahlerin oder des Zahlers und der Halterin oder des Halters

Bei Minderjährigen zusätzlich:

  • Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original
  • Fahrerlaubnis der oder des Minderjährigen

Rechtsgrundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kosten/Gebühren

27,60 Euro bis 136,60 Euro

Eventuell fallen weitere Gebühren für Ausnahmegenehmigungen an.