Neufahrzeug zulassen
Beschreibung
Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, das bisher weder im Kreis Herford noch in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war.
Ein fabrikneues Fahrzeug erkennen Sie an folgenden Punkten:
- in der Zulassungsbescheinigung Teil II ist keine Halterin und kein Halter eingetragen und
- es ist keine Zulassungsbescheinigung Teil I vorhanden.
Hinweis
Entspricht Ihr Fahrzeug keiner EG-Typgenehmigung, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, bevor Sie zur Zulassung kommen. Die EG-Typgenehmigung finden Sie unter Ziffer 2.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Unterlagen/Nachweise
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (EvB), diese fordern Sie bitte vorher von Ihrer Versicherung an
- Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Identitätsnachweis für natürliche Personen
- Personalausweis oder einen Pass im Original
- Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
- Identitätsnachweis für juristische Personen
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen oder Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original
In Vertretungsfällen:
Grundsätzlich:
- Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original
- SEPA-Lastschriftmandat als Ermächtigung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto mit der Unterschrift der Zahlerin oder des Zahlers und der Halterin oder des Halters
Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original
- Fahrerlaubnis der oder des Minderjährigen
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten/Gebühren
27,60 Euro bis 136,60 Euro
Eventuell fallen weitere Gebühren für Ausnahmegenehmigungen an.