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Gebrauchtfahrzeug aus dem Ausland zulassen
Beschreibung
Sie möchten ein Fahrzeug anmelden, das bereits im Ausland zugelassen war.
Hinweis
Haben Sie ein Fahrzeug erworben, das nicht aus einem EU-Land stammt, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Unterlagen/Nachweise
- ausländische Zulassungsbescheinigungen
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Hauptuntersuchungsbericht
- Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), diese fordern Sie bitte vorher von Ihrer Versicherung an
- Kaufvertrag
- Rechnung
- Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Identitätsnachweis für natürliche Personen
- Personalausweis oder einen Pass im Original
- Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
- Identitätsnachweis für juristische Personen
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen oder Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original
In Vertretungsfällen:
Grundsätzlich:
- Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original
- SEPA-Lastschriftmandat als Ermächtigung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto mit der Unterschrift der Zahlerin oder des Zahlers und der Halterin oder des Halters
Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Einverständniserklärung aller gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original
- Fahrerlaubnis der oder des Minderjährigen
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten/Gebühren
31,70 Euro bis 92,30 Euro
Eventuell fallen weitere Gebühren für Ausnahmegenehmigungen an.