Seiteninhalt

Gebrauchtfahrzeug aus dem Ausland zulassen

Beschreibung

Sie möchten ein Fahrzeug anmelden, das bereits im Ausland zugelassen war.

Hinweis

Haben Sie ein Fahrzeug erworben, das nicht aus einem EU-Land stammt, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Unterlagen/Nachweise

  • ausländische Zulassungsbescheinigungen
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Hauptuntersuchungsbericht
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), diese fordern Sie bitte vorher von Ihrer Versicherung an
  • Kaufvertrag
  • Rechnung
  • Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen
    • Personalausweis oder einen Pass im Original
    • Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
  • Identitätsnachweis für juristische Personen
    • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
    • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
    • bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen oder Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
    • Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original

In Vertretungsfällen:

Grundsätzlich:

  • Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original
  • SEPA-Lastschriftmandat als Ermächtigung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto mit der Unterschrift der Zahlerin oder des Zahlers und der Halterin oder des Halters

Bei Minderjährigen zusätzlich:

  • Einverständniserklärung aller gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original
  • Fahrerlaubnis der oder des Minderjährigen

Rechtsgrundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kosten/Gebühren

31,70 Euro bis 92,30 Euro

Eventuell fallen weitere Gebühren für Ausnahmegenehmigungen an.