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Punkte im Fahreignungsregister erfahren (Bußgeldkatalog)

Beschreibung

Nach der Reform des Punktesystems heißt das ehemalige Verkehrszentralregister seit dem 01.05.2014 Fahreignungsregister.

Welche Übergangsvorschriften gibt es?

Die vorhandenen Eintragungen im ehemaligen Verkehrszentralregister wurden in das neue Fahreignungsregister überführt. Fehlen im neuen System Eintragungen, wurden diese zum 01.05.2014 gelöscht.

Für Eintragungen vor dem 01.05.2014 gelten die Tilgungsregelungen des alten Rechts:

  • Punkte wegen Ordnungswidrigkeiten werden nach zwei Jahren gelöscht, wenn in diesem zwei Jahren keine weiteren Punkte hinzugekommen sind.
  • Punkte wegen Alkohol- oder Drogenfahrten werden in jedem Fall nach fünf Jahren gelöscht.

Für Eintragungen ab dem 01.05.2014 gelten die neuen Speicherungs- und Tilgungsvorschriften, auch wenn der Tag der Tat oder das Datum, an dem die Entscheidung rechtskräftig wird, vor dem 01.05.2014 liegt. Ein wesentlicher Unterschied ist hier der Wegfall der Tilgungshemmung.

Wann erfolgt ein Eintrag in das Fahreignungsregister?

Ab einem Bußgeld von mindestens 60,00 Euro wird Ihr Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen.

Wenn Sie sich für die aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldtatbestände des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs interessieren, können Sie sich hierüber beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg informieren.

Wie erfahre ich meinen Punktestand?

Wenn Sie Ihren Punktestand im Fahreignungsregister erfahren möchten, stellen Sie dafür bitte einen schriftlichen Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Kosten/Gebühren

  • Ermahnung: 22,03 Euro
  • Verwarnung: 22,03 Euro
  • Entziehung der Fahrerlaubnis: 150,00 bis 180,00 Euro

Die Kosten, die für das Fahreignungsseminar anfallen, tragen Sie selbst.