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Personenbeförderungsschein beantragen
Beschreibung
Sie möchten ein Taxi, einen Mietwagen oder einen Krankenkraftwagen fahren und dabei Fahrgäste befördern? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt und haben die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren oder zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre.
- Bleibt die Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen beschränkt, sind Sie mindestens 19 Jahre alt und haben eine Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren oder zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre.
Unterlagen/Nachweise
- Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
- aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
- EU-Kartenführerschein
- augenärztliches Gutachten
- Nachweis zur körperlichen Eignung sowie über die Erfüllung der besonderen Anforderung
- Führungszeugnis (beim zuständigen Bürgerbüro zu beantragen, Belegart „O“)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (im Fall der Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen)
- Maximal drei Punkte im Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten/Gebühren
Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.