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Schülerbeförderung: Schülerfahrkosten beantragen

Beschreibung

Der Kreis Herford ist Schulträger folgender Berufskollegs:

  • Anna-Siemsen-Berufskolleg
  • August-Griese-Berufskolleg
  • Erich-Gutenberg-Berufskolleg
  • Friedrich-List-Berufskolleg
  • Wilhelm-Normann-Berufskolleg

Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, für die Schülerinnen und Schüler der genannten Schulen die Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule zu übernehmen. Das tut er, indem er Schülermonatskarten für die Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler der Berufskollegs ausgibt. Die Schülerinnen und Schüler, die Bezirks- und Landesfachklassen besuchen, können nach dem jeweiligen Schulhalbjahr nachträglich einen Antrag auf Erstattung von Schülerfahrkosten einreichen.

Wann besteht ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme?

Ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme besteht, wenn

  • die Wohnanschrift der Schülerin oder des Schülers in Nordrhein-Westfalen liegt und
  • der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs mehr als fünf Kilometer beträgt.

Als Schulweg gilt der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers (Meldeanschrift) und der nächstgelegenen Schule. Schülerfahrkosten werden nicht übernommen, wenn der Schulweg kürzer als die jeweils oben angegebene Entfernung ist.

Entfernung ermitteln

Damit Sie testen können, ob die Entfernung zwischen Ihrer Wohnanschrift und der besuchten Schule für eine Fahrkostenübernahme ausreicht, stellen wir Ihnen das Geoportal des Kreises Herford zur Verfügung. Um das Geoportal zu nutzen, wählen Sie bitte die besuchte Schule aus. Danach gelangen Sie in das Portal, in dem Sie im Nachrichtenfenster eine kurze Bedienungsanleitung vorfinden. Führen Sie bitte die dort aufgeführten Schritte aus.

Wenn Sie die GEO-Daten nutzen, dient die virtuelle Karte lediglich als Orientierungshilfe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Herford stellen Ihren Anspruch endgültig fest, wenn sie Ihren Einzelfall betrachtet haben.

Unterlagen/Nachweise

Sie brauchen nur das vollständig ausgefüllte Antragsformular einzureichen. Es werden nur weitere Unterlagen benötigt, wenn auf dem Antragsformular darauf hingewiesen wird.

Verfahrensablauf

Reichen Sie bitte den Antrag auf Ausgabe von Schülermonatskarten über das Schulbüro der besuchten Schule beim Kreis Herford ein. Die Schule muss zuvor die Aufnahme und den Bildungsgang im Antrag bestätigen.

Rechtsgrundlagen

  • Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG)
  • Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)

Kosten/Gebühren

Die Schülermonatskarten können an allen Tagen rund im die Uhr sowohl für schulische als auch für private Fahrten genutzt werden. Dafür zahlen Sie einen Eigenanteil von monatlich 12,00 Euro. 

In Einzelfällen kann sich der monatliche Eigenanteil erhöhen, wenn

  • die Kosten der Schülermonatskarte über der Höchstbetragsgrenze von 100,00 Euro monatlich liegen oder
  • die Schülerin/der Schüler nicht das nächstgelegene Berufskolleg des entsprechenden Bildungsgangs besucht

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