Parkausweise und Befreiungen für Menschen mit Behinderung beantragen
Beschreibung
Wenn Sie eine Behinderung haben, können Sie einen Antrag auf einen Parkausweis oder eine Befreiung beim Kreis Herford oder der für Sie zuständigen Behörde stellen.
Wenn Sie in Bünde, Herford oder Löhne wohnen, beantragen Sie den Parkausweis oder die Befreiung im jeweiligen Rathaus. Ansonsten schicken Sie Ihren Antrag an das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern. Sie brauchen nicht persönlich vorbeizukommen, der Antrag kann schriftlich gestellt werden. Nachdem wir Ihren Antrag bearbeitet haben, erhalten Sie Ihren Parkausweis. Auf diesem sehen Sie, welche Parkerleichterung er beinhaltet.
Sie haben einen Schwerbehindertenausweis ohne die Merkzeichen „aG“ oder „BL“?
Dann haben Sie leider keinen Anspruch auf einen Parkausweis.
Allerdings können schwerbehinderte Personen Parkerleichterungen erhalten. Wir prüfen für Sie die Voraussetzungen, wenn Sie im Straßenverkehrsamt einen formlosen Antrag stellen. Legen Sie bitte eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises bei.
Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder „BL“, weil Sie zum Beispiel eine beidseitige Amelie oder Phokomelie oder eine vergleichbare Funktionseinschränkung haben?
Damit haben Sie einen Anspruch auf einen Parkausweis.
Wann können Sie sich von der Gurtanlegepflicht befreien lassen?
Wegen körperlicher Beeinträchtigungen können Sie beantragen, dass Sie von der Sicherheitsgurtpflicht befreit werden.
Besitzen Sie keine Befreiung und haben trotzdem den Sicherheitsgurt während einer Autofahrt nicht angelegt, müssen Sie ein Bußgeld von 30,00 Euro bezahlen. Ein ärztliches Attest reicht nicht aus, um eine Befreiung von der Gurtpflicht nachzuweisen.
Unterlagen/Nachweise
Für Parkausweise ohne Merkzeichen „aG“ oder „BL“ benötigen wir:
- einen mündlichen oder formlosen schriftlichen Antrag
- eine Kopie des Schwerbehindertenausweises
Für Parkausweise mit Merkzeichen „aG“ oder „BL“ benötigen wir:
- einen mündlichen oder formlosen schriftlichen Antrag
- eine Kopie des Schwerbehindertenausweises
- ein Foto
- bei einer Verlängerung des Parkausweises brauchen wir zusätzlich den abgelaufenen Parkausweis sowie die ausgehändigte Ausnahmegenehmigung
Für eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht benötigen wir:
- Formgebundener Antrag
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsordnung (StVO)