Möbeltransporte: Ausnahme vom Halteverbot beantragen
Beschreibung
Ein Umzugsfahrzeug darf ohne Ausnahmegenehmigung bei freiem Parken, im eingeschränkten Haltverbot oder in einer Ladezone abgestellt werden. Tatsächlich ist dies wegen ständig parkender Fahrzeuge oder anderer Ladetätigkeiten aber oft nicht möglich.
Deshalb können Sie beantragen, dass Ihr Umzugsfahrzeug abgestellt werden darf
- im Halteverbot,
- im Fußgängerbereich oder Ähnlichem,
- in selbst eingerichteten mobilen Halteverbotszonen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Sie können als Privatpersonen oder als Umzugsunternehmen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Sie müssen dafür nicht persönlich im Straßenverkehrsamt erscheinen.
Wenn Sie in Bünde, Herford oder Löhne wohnen, beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung im jeweiligen Rathaus. Ansonsten schicken Sie Ihren Antrag an das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern.
Wie muss die Haltverbotszone beschildert werden?
Verwenden Sie bitte zwei tragbare Haltverbotsschilder, mit denen Sie die zu reservierende Fläche eingrenzen. Diese Schilder beschaffen Sie privat bei einer Fachfirma oder leihen Sie gegen Bezahlung bei den Bauhöfen der Städte oder Gemeinden aus. Die Schilder haben wie folgt auszusehen:
- Auf der Vorderseite sind gut sichtbar Zusatzschilder mit der Angabe des Umzugsdatums, der Anfangs- und Enduhrzeit und der Parkregelung vor Ort angebracht.
- Auf der Rückseite stehen Name, Anschrift sowie die Telefonnummer der Berechtigten.
- Form, Farbe und Größe müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen.
- Die Schildunterkante muss mindestens zwei Meter über dem Boden angebracht sein, bei Radwegen mindestens 2,20 Meter über dem Boden.
In den Hinweisen und den Auflagen der Ausnahmegenehmigung finden Sie alle weiteren Details darüber, wie Sie eine Haltverbotszone einrichten.
Fristen
Beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin. Sie können den Antrag auch per E-Mail schicken.
Nachdem wir den Antrag genehmigt haben, richten Sie bitte die Halteverbotszone spätestens drei Tage - also 72 Stunden - vor dem Umzugstermin ein. Dies können Sie selbst machen oder ein Unternehmen damit beauftragen.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Kosten/Gebühren
Einzelausnahmegenehmigung: 33,00 Euro