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Technische Änderungen in Fahrzeugpapiere eintragen lassen
Beschreibung
Sie haben Ihr Fahrzeug technisch verändert oder ändern lassen? Dann lassen Sie die Änderungen bitte in die Fahrzeugpapiere eintragen.
Unterlagen/Nachweise
- Gutachten einer amtlich anerkannten sachverständigen Person (keine Teilegutachten)
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis (siehe Hinweis)
- Hauptuntersuchungsbericht
- Identitätsnachweis für natürliche Personen
- Personalausweis oder einen Pass im Original
- Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
- Identitätsnachweis für juristische Personen
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen/Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original
Hinweis
Ändert sich aufgrund des Gutachtens die Fahrzeugklasse zum Beispiel von Pkw auf Lkw, legen Sie bitte eine neue Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) Ihrer Versicherung vor.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II bringen Sie bitte nur mit, wenn sich laut Gutachten folgende Daten ändern:
- Fahrzeugklasse (Ziffer J)
- Aufbauart (Ziffer 4)
- Hubraum (Ziffer P.1)
- Nennleistung in kW (Ziffer P.2)
- Kraftstoff oder Energiequelle (Ziffer P.3)
- Drehzahl bei min (Ziffer P.4)
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten/Gebühren
11,70 Euro bis 51,00 Euro