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Rote Dauerkennzeichen für Hersteller, Händler und Werkstätten beantragen
Beschreibung
Sie betreiben eine Kfz-Werkstatt? Sie handeln mit Kraftfahrzeugen und möchten Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit abgemeldeten Fahrzeugen machen? Hierfür können Sie ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung beantragen.
Unterlagen/Nachweise
Sie möchten erstmalig ein rotes Dauerkennzeichen beantragen:
- Führungszeugnis (behördliches Führungszeugnis: Fordern Sie dies bitte bei der Stadt oder Gemeinde an, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben)
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Personalausweis der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers oder der Gewerbetreibenden oder des Gewerbetreibenden im Original
- Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), fordern Sie diese bitte zuerst für ein rotes Dauerkennzeichen von Ihrer Versicherung an
- Abfrage beim Zentralen Fahrzeugregister (dies kann von Ihrer Zulassungsstelle angefordert werden)
Sie möchten ein rotes Dauerkennzeichen verlängern:
- Fahrzeugscheinheft
- Fahrtennachweisaufzeichnungen
- Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), fordern Sie diese bitte zuerst für ein rotes Dauerkennzeichen von Ihrer Versicherung an
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Personalausweis der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers oder der Gewerbebetreibenden beziehungsweise des Gewerbetreibenden im Original
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten/Gebühren
18,20 Euro bis 97,90 Euro