Historisches (H-)Kennzeichen beantragen
Beschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, das vor 30 Jahren erstmals zugelassen wurde, können Sie hierfür ein historisches Kennzeichen beantragen.
Voraussetzungen
Um nachzuweisen, dass Ihr Fahrzeug den Anforderungen eines Oldtimers entspricht, legen Sie bitte ein entsprechendes Gutachten einer amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen vor. Ein solches Gutachten erhalten Sie von einer technischen Prüfstelle Ihrer Wahl.
Unterlagen/Nachweise
Sollte das Fahrzeug bereits auf Ihren Namen zugelassen sein, legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Gutachten einer amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB), diese fordern Sie bitte zuerst von ihrer Versicherung an
- Hauptuntersuchungsbericht
- Kennzeichenschilder
- Identitätsnachweis für natürliche Personen
- Personalausweis oder einen Pass im Original
- Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
- Identitätsnachweis für juristische Personen
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen/Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original
In Vertretungsfällen
Grundsätzlich:
- Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original
- SEPA-Lastschriftmandat als Ermächtigung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto mit der Unterschrift der Zahlerin oder des Zahlers und der Halterin oder des Halters
Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter und deren Personalausweise im Original
- Fahrerlaubnis der oder des Minderjährigen
Hinweis
Sollte das Fahrzeug noch nicht auf Ihren Namen zugelassen sein, legen Sie bitte zusätzlich Ihre Kontodaten für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vor.
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten/Gebühren
11,70 Euro bis 90,10 Euro