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Ausfuhrkennzeichen beantragen
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug ins Ausland überführen oder exportieren möchten, beantragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt ein Ausfuhrkennzeichen.
Voraussetzung
- Die Antragstellerin hat ihren bzw. der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz im Kreis Herford -oder-
- Firmen mit Firmensitz im Kreis Herford beantragen das Kennzeichen für sich selbst.
- Antragstellerinnen bzw. Antragsteller aus dem Ausland, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen nachweisen, dass das Fahrzeug im Kreis Herford steht (z. B. durch Kaufvertrag, letztes Kennzeichen ist aus dem Kreis Herford).
- Bei ausländischen Firmen, die keinen Firmensitz, Niederlassung oder Zweigstelle in Deutschland haben, ist der Wohnsitz des Bevollmächtigten zuständig. Hat der Bevollmächtigte keinen Wohnsitz in Deutschland, ist die persönliche Vorsprache des Firmen-Bevollmächtigten erforderlich. Es muss nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug im Kreis Herford steht (z. B. durch Kaufvertrag, letztes Kennzeichen ist aus dem Kreis Herford).
- Antragsteller mit Hauptwohnsitz oder Firmensitz in einer anderen Stadt müssen sich an die dortige Zulassungsbehörde wenden.
- Die Hauptuntersuchung des Fahrzeuges muss gültig sein.
- Ist das Fahrzeug noch angemeldet, müssen die bisherigen Kennzeichenschilder zur Entwertung vorgelegt werden.
- Die Halterin bzw. der Halter darf keine Steuer- und Verwaltungsgebührenrückstände haben.
Hinweis
Kommen Sie bitte zum Straßenverkehrsamt nach Kirchlengern und bringen Sie Ihr Fahrzeug mit.
Unterlagen/Nachweise
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Hauptuntersuchungsbericht
- Kontodaten zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (bei einer ausländischen Bankverbindung IBAN und SWIFT angeben)
- Identitätsnachweis für natürliche Personen
- Personalausweis oder einen Pass im Original
- Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
- Identitätsnachweis für juristische Personen (Niederlassung in Deutschland)
- Handelsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen/Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
- Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original
- bei zugelassenen Fahrzeugen Kennzeichenschilder zur Entsiegelung vorlegen
- besondere Versicherungsdeckungskarte
- Kaufvertrag
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten/Gebühren
34,00 Euro bis 68,50 Euro