Führerschein ab 17 Jahren: begleitet fahren
Beschreibung
Sie werden bald 17 Jahre und möchten begleitet Auto fahren? Dann haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen des Modellprojektes am begleiteten Fahren ab 17 Jahren teilzunehmen.
Voraussetzungen
Das begleitete Fahren können Sie für Klasse B und BE erwerben. Für Sie und Ihre Begleitpersonen gelten bestimmte Voraussetzungen.
Voraussetzungen für Sie als Bewerberin oder Bewerber:
- Sie müssen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und
- Ihre Erziehungsberechtigten müssen Ihnen das begleitete Fahren erlauben.
Voraussetzungen für Ihre Begleitperson:
- sie muss mindestens 30 Jahre alt sein,
- sie muss seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und
- sie darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister eingetragen haben.
Verfahrensablauf
Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen kann bei der Führerscheinstelle oder dem zuständigen Bürgerbüro gestellt werden.
Sie brauchen den Kartenführerschein zu Ihrem 18. Geburtstag nicht extra zu beantragen. Das erledigen wir für Sie, wenn Sie die Prüfungsbescheinigung mit den beantragten Klassen von uns erhalten haben. Wir schicken Ihnen Ihren Führerschein dann passend zum 18. Geburtstag zu.
Die Prüfungsbescheinigung ist bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Sollte Ihr Führerschein nicht genau am 18. Geburtstag bei Ihnen sein, warten Sie vielleicht noch zwei Tage ab. Durch Wochenenden oder Feiertage kann sich der Versand verzögern.
Sollte Ihr Führerschein dann immer noch nicht bei Ihnen sein, melden Sie sich bitte bei uns. Dann könnte es sein, dass wir von Ihnen noch Unterlagen (Passbild, Prüfbescheinigung vom TÜV) benötigen. Ab dem 18. Geburtstag können Sie dann auch ohne Begleitung einen PKW führen.
Unterlagen/Nachweise
- Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch
- aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und des Führerscheins jeder Begleitperson
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kosten/Gebühren
Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Downloads
Links
- Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
- Flyer des Bundesministeriums (BMVI)
- Infobrief des Landes NRW
- Fragen und Antworten des Landes NRW
- Führerschein mit 17 (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)