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Versammlung anmelden

Beschreibung

Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht, sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln.

Informationen der Kreispolizeibehörde Herford

Versammlungen und Aufzüge müssen grundsätzlich 48 Stunden vor öffentlicher Bekanntgabe angemeldet werden. "Vor Bekanntgabe" bedeutet nicht vor Beginn der Versammlung oder des Aufzuges, sondern vor dem Aufruf beziehungsweise der Einladung.

Für die Polizei besteht dann die Pflicht, Versammlungen, Aufzüge und Demonstrationen jeglicher Gruppierungen als Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu ermöglichen und wenn notwendig, zu schützen.

Versammlungen oder Demonstrationen werden durch die Polizei nicht genehmigt, können im Einzelfall jedoch verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden. Dies passiert dann, wenn aufgrund nachvollziehbarer Erkenntnisse konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.

Rechtsgrundlagen

Versammlungsgesetz (VersG)