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Pressemitteilungen

12.08.2020

Schulstart im Kreis Herford: Regeln für die Einreise aus einem Risikogebiet beachten

Der Schulstart und die zu Ende gehende Reisesaison haben an einigen Schulen bzw. bei den Reiserückkehrern zu Nachfragen geführt.

Die Corona-Einreiseverordnung sieht vor, dass sich  Reiserückkehrer aus Risikogebieten unverzüglich in eine 14tägige Quarantäne zu begeben und sich beim Gesundheitsamt zu melden haben. Die Zeit der Quarantäne kann verkürzt werden, wenn ein Abstrich durchgeführt wird, dieser negativ ausfällt und das negative Testergebnis dem Gesundheitsamt vorgelegt wird. Das Gesundheitsamt erstellt dann eine entsprechende Bescheinigung über die Verkürzung der Quarantäne. Die Bescheinigung dient zur Vorlage beim Arbeitgeber und bei der Schule.

Die Schulen im Kreis Herford haben sich heute am ersten Schultag in zahlreichen Fällen an das Bürgertelefon des Kreises Herford gewendet. Der Grund: Es gab vereinzeln Schülerinnen und Schüler, die kürzlich aus einem Risikogebiet wieder eingereist sind und keine Bescheinigung des Gesundheitsamtes vorlegen konnten – also eigentlich unter Quarantäne im eigenen Haushalt stehen – und dennoch zum Unterricht erschienen sind. Daraufhin wurden diese Schülerinnen und Schüler vom Unterricht freigestellt.

In diesem Zusammenhang weist das Gesundheitsamt noch einmal darauf hin, dass sich auch Schülerinnen und Schüler in eine 14-tätige Quarantäne begeben müssen, wenn sie aus einem Risikogebiet wieder eingereist sind. Diese kann nur durch eine vom Gesundheitsamt ausgestellte Bescheinigung verkürzt werden. Diese Bescheinigung müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler in der Schule vorlegen können. Können sie das nicht und erscheinen dennoch zum Unterricht, droht den Eltern ein Bußgeldverfahren.