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Pressemitteilungen

17.01.2020

Recht sprechen vor dem Oberverwaltungsgericht

Kreis Herford. Christina Nesenhöner und Wolfgang Tiekötter von der SPD Kreistagsfraktion sind als ehrenamtliche Richterin und Richter für das Oberverwaltungsgericht Münster berufen worden.

In Deutschland hat das Amt der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter eine lange Tradition. Sie geht auf die politische Aufklärung im 19.Jahrhundert und die Emanzipation des Bürgertums zurück und sollte den Einfluss der Obrigkeit verringern. Heute soll durch dieses Amt vor allem das Vertrauen in die Rechtsprechung gestärkt und eine lebensnahe Rechtsprechung erreicht werden.

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ür die 48jährige Nesenhöner ist es das zweite Mal, dass sie ein solches Amt antritt: „Die Aufgabe ist hohe Verantwortung und ich freue mich darauf, ein weiteres Mal anzutreten“. Wolfgang Tiekötter (55) ist bereits zum dritten Mal für dieses Amt berufen worden: „Die Aufgabe reizt mich nach wie vor, weil sie eine gewaltige Bandbreite beinhaltet. Da geht es beispielsweise um den Landeshaushalt oder um wichtige Bauanträge, aber auch um Asylverfahren und die Entscheidung, ob jemand abgeschoben wird oder bleiben darf. Wir sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Bürger und Justiz und haben ein gleichberechtigtes Stimmrecht.“
Erfahrungsgemäß werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter 4 bis 5 Mal pro Jahr zu Sitzungen geladen. Sie werden unterschiedlichen Kammern zu geordnet.
Zusatz-Info:
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden von einem Wahlausschuss, der aus dem Präsidium des Verwaltungsgerichts (Oberverwaltungsgerichts), einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten und sieben vom Landtag gewählten Vertrauensleuten besteht, jeweils auf fünf Jahre aus Vorschlagslisten der Kreise und der kreisfreien Städte gewählt. Das Präsidium des Oberverwaltungsgerichts bestimmt die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richtern, und zwar derart, dass voraussichtlich jeder höchstens zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird.