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Pressemitteilungen

19.05.2022

Kreiswahlausschuss stellt Ergebnis der Landtagswahl fest

Der Kreiswahlausschuss hat heute im Kreishaus einstimmig das Ergebnis der Landtagswahl für die beiden Wahlkreise Herford I und Herford II – Minden-Lübbecke II festgestellt. 

Insgesamt gab es bei dieser Landtagswahl in den beiden Wahlkreisen 192.330 Wahlberechtigte (174.287 im Kreis Herford ohne Vlotho und 18.043 in Bad Oeynhausen).

Insgesamt gab es 102.809 gültige und 981 ungültige Erststimmen. Bei den Zweitstimmen waren 102.897 Stimmen gültig und 893 ungültig.

„Das Ergebnis steht auch bei dieser Wahl wieder für eine hervorragende Leistung in den Wahlvorständen. Sie haben gewissenhaft und kenntnisreich vorgearbeitet, ihnen gilt unser aller Dankeschön“, resümiert Kreiswahlleiter und Landrat Jürgen Müller, der ergänzt: „Unser Dank geht auch an alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die am Wahltag super Arbeit für die Demokratie, die Bürgerinnen und Bürger und die Politik im Kreisgebiet geleistet haben.“

Der Wahlausschuss hat zudem festgestellt, dass die Bewerber Christian Dahm (Wahlkreis Herford I, 17.808 Stimmen) und Christian Obrok (Wahlkreis Herford II – Minden-Lübbecke II, 20.135 Stimmen) die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben und damit in den beiden Wahlkreisen gewählt sind.

Zusatzinfos zum Kreiswahlausschuss

Der Wahlausschuss besteht aus 6 Mitgliedern. Landrat Jürgen Müller bildet als Kreiswahlleiter den Vorsitz des Gremiums.

Der Kreiswahlausschuss ist für die Feststellung der Ergebnisse der Landtagswahl in den beiden Wahlkreisen Herford I und Herford II –Minden-Lübbecke II zuständig. Er stellt fest, wie viele Stimmen im Wahlkreis für die einzelnen Kreiswahlvorschläge und Landeslisten abgegeben worden sind und welcher Bewerber als Wahlkreisabgeordneter gewählt ist.

Der Ausschuss ist berechtigt, rechnerische Berichtigungen in den Feststellungen der Wahlvorstände vorzunehmen. Im Übrigen ist er an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden.

Der Ausschuss stellt Folgendes fest:

Die Zahl der Wahlberechtigten, die Zahl der tatsächlichen Wähler, die Zahlen der gültigen und ungültigen Erst- und Zweitstimmen, die Zahlen der für die einzelnen Bewerber*innen abgegebenen gültigen Erststimmen und die Zahl der für die einzelnen Landeslisten abgegeben gültigen Zweitstimmen. Zuvor werden die Wahlniederschriften und die Zusammenstellungen der Wahlergebnisse der einzelnen Wahlbezirke für die jeweilige Kommune vorgeprüft.