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Pressemitteilungen

01.09.2023

Kreis fördert weiterhin nachträgliche Dämmung von Gebäuden

Seit dem 01. Juni 2023 läuft im Kreis Herford das Förderprogramm für nachträgliche Wärmedämmungsmaßnahmen im Wohnbereich. Entsprechende Anträge können seitdem gestellt werden.

Die Rahmenbedingungen:

Gefördert wird die nachträgliche Dämmung von Gebäuden, die mindestens zehn Jahre alt sind. Fördergegenstand sind Dächer, die oberste und unterste Geschossdecke sowie die Außenfassade.

Gefördert werden 15 Prozent des Investitionsvolumens. Werden Dämmstoffe verwendet, die als „nachwachsende Rohstoffe“ in der Datenbank der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) (www.die-nachwachsende-produktwelt.de) aufgeführt werden, werden bis zu 25 Prozent des Investitionsvolumens gefördert. Die maximale Fördersumme pro Gebäude und Person ist jedoch auf 1.200 Euro begrenzt.

Die Mittel, die der Kreis Herford zur Verfügung stellt, stammen aus der sogenannten Billigkeitsrichtlinie des Landes NRW.

Die zu stellenden Anträge, weitere Informationen sowie Fördervoraussetzungen können über die Internetseite des Kreises unter www.kreis-herford.de/Klimaschutz abgerufen werden. Darüber hinaus können Rückfragen zum Förderprogramm per Mail an klimaschutz@kreis-herford.de oder telefonisch über die 05221/131035 gestellt werden.

Ist eine Dämmung bei mir sinnvoll?

Seit einigen Wochen können die Bürger*innen des Kreises Herford eine sogenannte Thermalkarte ihres Hauses beantragen. Die Bilder bieten eine erste Einschätzung, ob eine Dachdämmung nötig und sinnvoll ist. Ein entsprechender Antrag ist über die Internetseite des Kreises Herford zu stellen.

Förderungen auch durch Land und Bund

Auch das Land NRW und der Bund halten attraktive Förderungen in Form von Zuschüssen (BAFA-Mittel) und Kreditförderungen (KFW Bank) für Altbausanierungen bereit.

Diese Förderprogramme können mit der Förderung des Kreises kombiniert werden.