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Kreis Herford schränkt Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ein
Die Wasserstände sind zu niedrig: Der Kreis Herford hat heute eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet des Kreises Herford erlassen. Sie tritt ab Dienstag, dem 16. August 2022, in Kraft und endet am 31. Oktober 2022.
Mit der Allgemeinverfügung wird die Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern im gesamten Gebiet des Kreises Herford untersagt. Ausgenommen sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.
Die Untersagung gilt auch für in der Vergangenheit erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im gesamten Gebiet des Kreises Herford. Die wasserrechtlichen Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zulassen, werden befristet bis zum Außerkrafttreten dieser Allgemeinverfügung widerrufen.
Das Verbot gilt auch für Besitzer von Teichen, für die Wasser aus einem Bach oder Fluss entnommen wird. Dies wird vom Kreis schwerpunktmäßig kontrolliert werden.
Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag für landwirtschaftlich genutzte Flächen eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern, oder aufgrund lokaler Besonderheiten oder besonders wassersparender Verfahren trotz des niedrigen Wasserstandes keine Beeinträchtigung des Gewässers zu besorgen ist.
Die erläuterten Maßnahmen sind aus folgenden Gründen notwendig:
Aufgrund der teilweise weit unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen in den vergangenen Monaten sowie der seit Monaten anhaltenden Bodentrockenheit haben sich in den oberirdischen Gewässern des Kreises Herford sehr niedrige Wasserstände eingestellt. So wurden in den letzten Tagen für Werre und Else historischen Tiefststände festgestellt. Das für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserdargebot (Wassermenge, Wassertiefe, Wasserqualität) ist daher nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Eine signifikante Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar, da der Niederschlag überwiegend von der Vegetation aufgenommen wird und nicht zum Abfluss kommt bzw. nur sehr kurzfristig zu einer Erhöhung des Abflusses in den Gewässern führt.
Bei anhaltenden niedrigen Wasserständen oder einem weiteren Absinken des Wasserstandes ist eine weitere Verschlechterung des ökologischen und chemischen Gewässerzustands und somit eine nachhaltige Schädigung des Gewässerökosystems zu erwarten. Die Entnahme von Wasser aus den Flüssen und Bächen verstärkt diese Gefahr zusätzlich.
Die untere Wasserbehörde wird fortlaufend prüfen, ob eine Aufhebung oder Änderung dieser Allgemeinverfügung vor dem 31.10.2022 geboten ist.
Gleichartige Verbote der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern gelten bereits in den Nachbarkreisen Gütersloh, Minden-Lübbecke und Osnabrück. Die Bezirksregierung Detmold hat darüber hinaus die Entnahme von Wasser aus der Lippe und der Ems im Kreis Paderborn untersagt.
Diese Allgemeinverfügung liegt in der Zeit vom 16.08.2022 bis zum 15.09.2022 im Kreishaus des Kreises Herford, Amtshausstr. 3, 32051 Herford, Raum 2.26 während der Dienststunden in der Zeit montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus. Aufgrund der aktuell eingeschränkten Zugänglichkeit des Kreisverwaltung ist eine Anmeldung telefonisch unter 05221-13 22 56 oder per E-Mail: k.kaiser@kreis-herford.de erforderlich. Eine Einsichtnahme kann mit maximal 2 Personen gleichzeitig erfolgen.