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Pressemitteilungen

06.05.2021

Inzidenz im Kreis Herford sinkt unter 165

Wechselunterricht an Schulen in Sicht

Kreis Herford. Seit den letzten fünf Wochentagen liegt die vom Robert-Koch-Institut festgelegte Inzidenz (COVID-19-Fälle der vergangenen 7 Tage/100.000 Einwohner) im Kreisgebiet unter 165.

Ein stabiler Wert von unter 165 entscheidet über Schulschließungen, also ob Wechselunterricht möglich ist oder ob Schulen in den Distanzunterricht gehen müssen.

Dieses Vorgehen ist in der sogenannten Bundes-Notbremse festgelegt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) legt fest, ab wann und in welchem Kreis/kreisfreier Stadt welche Maßnahme der Bundesnotbremse gelten.

Grundsätzlich gilt:  Wird der Wert von 165 an fünf Werktagen unterschritten, so ist eine Lockerung in Sicht. Dies ergibt sich aber nicht automatisch: Voraussetzung ist, dass das Ministerium den Kommunen per Erlass mitteilt, dass nunmehr ein stabiles Unterschreiten des Schwellenwertes vorliegt und sich daraus Folgen ergeben: An welchem Tag z.B. wieder in den Wechselunterricht gestartet werden kann, ergibt sich aus einem Zusammenspiel der bundesgesetzlichen Vorgaben mit der Coronabetreuungsverordnung des Landes NRW.

Sollte die Inzidenz im Kreis Herford weiterhin stabil unter 165 bleiben und stellt das MAGS NRW den Wegfall der Maßnahmen in einer Allgemeinverfügung fest, können sich Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen auf den Wechselunterricht ab Montag freuen.

Der Kreis Herford weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Inzidenzen teilweise große Sprünge im zweistelligen Prozentpunktebereich machen und bei dem derzeitigen diffusen Infektionsgeschehen eine Prognose schwer möglich sei. Hierzu unterstreicht Krisenstabsleiter Markus Altenhöner, dass die Auswertung der Inzidenzwerte über das Land erfolgt:

„Den Bürger*innen die schwierige Vorschriftenlage vereinfacht zu schildern, ist inzwischen sehr schwierig geworden, weil sie sehr umständlich ist. Teilweise müssen bei den Berechnungen Werktage dann wieder Wochentage berücksichtigt werden. Die gesamte Bewertung des Inzidenzgeschehens ist für uns als Kreis leider auch nicht sicher planbar. Das MAGS interpretiert und entscheidet auf der Grundlage der Inzidenzwerte des RKI, die sich häufig nachträglich noch ändern können, z.B. durch Nachmeldungen von Infektionsfällen. Wir können als Kreis also nur auf die Rückmeldung des Landes warten und erst dann verlässlich sagen, wie es weitergeht. Ich bitte Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen um Geduld und weiß sehr gut, dass das nicht einfach ist. Wir alle sind sehr angespannt und müssen viele Verpflichtungen miteinander vereinbaren.“

Der Kreis rechnet frühestens morgen Nachmittag (Freitag, 07.05.) mit einer endgültigen Entscheidung des Landes: „Wie immer kurz vor dem Wochenende, darin haben wir mittlerweile alle Übung“, erklärt Altenhöner. „Im Moment sieht es so aus, als dürften wir auch am Freitag unter dem Inzidenzwert von 165 liegen, sodass die Schulschließungen ab Montag voraussichtlich aufgehoben sein werden.“    

Umgekehrt, so die Regelung der Bundes-Notbremse, muss die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht bereits erfolgen, wenn an drei aufeinander folgenden Wochentagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Dann müssen die Schulen am übernächsten Tag in den Distanzunterricht gehen. Das MAGS NRW gibt in diesem Fall für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt den Beginn des Distanzunterrichts bekannt.