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Pressemitteilungen

13.04.2021

In der Brutzeit Hunde an die Leine nehmen

Im Frühjahr erwacht die Natur – Blumen und Bäume fangen an zu sprießen, Tiere erwachen aus dem Winterschlaf und die Brut- und Setzzeit der Tiere beginnt. Für Hundehalter*innen bedeutet das, die Vierbeiner verstärkt und vor allem in Naturschutzgebieten an die Leine zu nehmen.

„Freilaufende Hunde stören und beunruhigen brütende Vögel, vor allem die Vogelarten, die ihr Nest am Boden oder in Bodennähe haben“, erklärt Karl-Heinz Diekmann von der unteren Naturschutzbehörde des Kreises. Naturschutzgebiete sind wichtige Nistplätze, aber auch Nahrungsraum, Rast- und Schlafplatz, Jagdrevier und Versteck für Vögel, Säugetiere, Amphibien, Insekten sowie große und kleine Tierarten. Sie alle zusammen bilden eine Lebensgemeinschaft und sind voneinander abhängig.

Hunde sind für Rehwild, Hasen und Vögel von Natur aus Feinde, deshalb versuchen sie vor Hunden zu fliehen – egal wie gut ein Hund gehorcht. Viele Vögel geben dann sogar ihr Nest auf – das heißt, die Eier erkalten und Jungvögel verhungern.

Die Naturschutzbehörde des Kreises Herford bittet deshalb alle Hundefreund*innen ihre Tiere in Naturschutzgebieten an der Leine und auf den Wegen zu führen.

„Die Bedürfnisse der wildlebenden Tiere zu respektieren und zu berücksichtigen ist wichtig, nicht nur im Frühjahr, sondern dass ganze Jahr über“, betont Diekmann. Durch das Landesjagdgesetz wird das freie Laufen von Hunden beschränkt – so dürfen Hundehalter*innen ihre Hunde nur unter Aufsicht und Kontrolle auf befestigten Wegen von der Leine lassen. Die Verletzung der Anleinpflicht kann im äußersten Fall sogar als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Das gemeinsame Zusammenleben von Menschen, Haus- und Wildtieren in einem kleinen Landschaftsraum wie dem Kreis Herford könne nur funktionieren, wenn ein rücksichtsvoller Umgang gelebt werde, weiß Diekmann.