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Ein verantwortungsvolles Amt: Kreis Herford sucht Jugendschöffen
Für die Wahlperiode 2024 bis 2028 werden für die Amtsgerichte Herford, Bünde und Bad Oeynhausen sowie für die Jugendstrafkammer beim Landgericht Bielefeld Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht.
Die benötigten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden den Wahlausschüssen bei den Amtsgerichten vom Jugendhilfeausschuss des Kreises Herford vorgeschlagen. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises kann nur Bürgerinnen und Bürger vorschlagen, die im Zuständigkeitsgebiet des Kreis-Jugendamtes – also in Kirchlengern, Rödinghausen, Spenge, Enger, Hiddenhausen oder Vlotho – wohnen. Die Städte Bünde, Herford und Löhne verfügen über eigene Jugendämter und stellen eigene Vorschlagslisten auf.
Insgesamt werden im Zuständigkeitsbereich des Kreis-Jugendamtes 20 Jugendschöffinnen und -schöffen (incl. Hilfsschöffinnen und -schöffen) benötigt. Um eine Auswahl treffen zu können, muss mindestens die doppelte Anzahl an Personen vorgeschlagen werden.
Welche Aufgabe haben Jugendschöffen?
Die Jugendschöffinnen und -schöffen entscheiden gemeinsam mit einem hauptamtlichen Richter und einer weiteren Jugendschöffin/einem weiteren Jugendschöffen als gleichberechtigtes Kollegium über die Schuld oder Unschuld eines einer Straftat beschuldigten jugendlichen Menschen.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Das Amt einer Jugendschöffin/eines Jugendschöffen ist ein Ehrenamt und kann von jeder Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die die deutsche Sprache beherrscht und am 01.01.2024 (Beginn der Amtsperiode) zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, ausgeübt werden.
Die Jugendschöffinnen und -schöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maß Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Entscheidend ist, dass die Person ein besonderes Interesse an der Tätigkeit und dem Amt hat. Es werden Menschenkenntnis und Lebenserfahrung, die sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren, erwartet. Hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen sowie Religionsdienerinnen und -diener sollen nicht zu Schöffinnen oder Schöffen gewählt werden.
Wo kann sich beworben werden?
Bewerbungen sind bis zum 15.04.2023 an das Amt Jugend und Familie des Kreises Herford, Amtshausstr. 3, 32051 Herford, zu richten.
Es muss keine eigene Bewerbung sein, es können auch Personen für das Amt vorgeschlagen werden. Der Bewerbung beziehungsweise dem Vorschlag müssen eine kurze Begründung und die persönlichen Daten beigefügt werden.
Ein Bewerbungsformular sowie weitere Informationen können von der Internetseite des Kreises Herford sowie unter www.Schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Das Jugendamt steht unter der genannten Anschrift oder telefonisch unter der 05221/131430 für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.