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Pressemitteilungen

02.07.2020

Ökologisch wertlos und klimaschädlich: Naturschutzbeirat spricht sich für Verbot von Schottergärten aus

Kreis Herford. Der Naturschutzbeirat des Kreises Herford hat die Kommunen des Kreises in einem Beschluss dazu aufgefordert, sogenannte Schottergärten in Bebauungsplänen zu verbieten. Der Kreis Herford solle in diesem Zusammenhang die Beseitigung von Schottergärten und Betonpflasterflächen im Rahmen des Klimaschutzprogramms fördern.

Die Mitglieder des Naturschutzbeirats kritisieren die neu angelegten Schottergärten als umwelt- und klimaschädlich. „Blühende Vorgärten mit Wildpflanzen sind für Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlinge wichtige Lebensräume und bieten Unterschlupf für Kleinsäuger. Insekten bieten wiederum anderen Wildtieren, insbesondere Singvögeln, Nahrung. Schottergärten sind hingegen ökologisch wertlos“, erklärt Ullrich Richter, Vorsitzender des Beirats.

Zudem seien die Schottergärten und Betonflächen in Siedlungen schädlich für das Klima. „Sie heizen sich an Sommertagen stark auf, speichern die Hitze und haben keine kühlende Wirkung in der Nacht. In Zeiten des Klimawandels stehen sie nicht als kühlende Flächen zur Verfügung“, so Richter. Ferner seien sie für den Wasserhaushalt äußerst nachteilig, da Wasser hier schlecht bis gar nicht versickern kann. Das häufig  direkt in die Kanalisation eingeleitete Wasser führe bei Starkregen oft zu einer Überlastung der Kanalisation und schadet der Grundwasserneubildung.

Auch aus Sicht der Eigentümer hat die Errichtung eines Schottergartens nach Auskunft des Naturschutzbeirates Nachteile. Diese beziehen sich neben möglicher Gebäudeschäden bei Starkregen insbesondere auf die Pflege:  „Der Eintrag von Laub und Staub durch den Wind bildet den Nährboden für Flugsamen. Unerwünschter Aufwuchs von heimischen Pflanzen ist die Folge. Chemische Bekämpfung ist verboten und mühevolles Zupfen auf dem schlecht begehbaren Schotter nahezu unmöglich“, so Ullrich Richter. Die pflegeleichte Alternative seien bodendeckende Sträucher und Stauden. Diese müssten nur in den ersten Monaten  krautfrei gehalten werden.

Die rechtliche Grundlage für ein generelles Verbot von Schottergärten biete die Landesbauordnung. Hier heißt es, dass nicht mit Gebäuden überbaute Flächen wasseraufnahmefähig zu belassen und zu begrünen sind.