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Lernmittel: vom Eigenanteil befreien lassen und Bücher zurückgeben

Alle Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen haben einen Anspruch auf Lernmittelfreiheit, egal wo sie wohnen. Das bedeutet, allen Schülerinnen und Schülern der Berufskollegs und der Förderschulen des Kreises Herford stehen Schulbücher zur Verfügung.

Eigenanteil für Lernmittel

Schülerinnen und Schüler (bei Minderjährigen die Erziehungs- und Sorgeberechtigten) müssen für die zur Verfügung gestellten Lernmittel einen Eigenanteil tragen. Ab dem Schuljahr 2019/2020 können Sie sich von diesem Eigenanteil befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz NRW,
  • Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz oder
  • Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket


Den Antrag für die Befreiung vom Eigenanteil finden Sie rechts in der Randspalte.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die nebenstehende Ansprechperson von der Schulverwaltung des Kreises Herford.

Schulbücher pfleglich behandeln

Die von der Schule ausgegebenen Schulbücher werden kostenlos ausgeliehen und gehören dem Kreis Herford.

Achten Sie deshalb bitte auf die Schulbücher und geben Sie sie rechtzeitig zurück, sobald der Bildungsgang endet oder die Schulausbildung abgeschlossen ist. Geben Sie die Schulbücher bitte in einem intakten Zustand an die Schule zurück. Sollten Sie sie verloren haben oder nicht zurückgeben, müssen Sie die Rechnung für einen Ersatz der Bücher bezahlen.