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Herkunftssprachlichen Unterricht erhalten und geben

Beschreibung

Einige Kinder wachsen zuhause mehrsprachig auf. Im herkunftssprachlichen Unterricht der Schule können sie ihre mündlichen und schriftlichen Fähigkeiten erweitern. Der Unterricht vermittelt auch Landeskunde mit kulturellen Inhalten.

Herkunftssprachlicher Unterricht ist im Bereich des Schulamtes Herford derzeit in folgenden Sprachen möglich:

  • Albanisch
  • Arabisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Kurdisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Russisch und
  • Türkisch.

Herkunftssprachlicher Unterricht ist ein freiwilliges Angebot des Landes, das durch die Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen begrenzt ist. Aus diesem Grund kann es nicht an jedem Ort oder jeder Schule ein Angebot für jede gewünschte Sprache geben.

Sprachen, Schulen und Zeiten

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Anmeldung

Bitte melden Sie Ihr Kind zum Herkunftssprachlichen Unterricht in der Schule an, wenn es

  • in die Grundschule aufgenommen wird (vor Beginn der Schulpflicht) oder
  • beim Wechsel in die Sekundarstufe I (Klasse 5).

Grundsätzlich ist aber auch ein späterer Beginn nicht ausgeschlossen.

Anmeldefrist: 30.04.eines jeden Jahres.

Für das Schuljahr 2023/2024 ist keine Anmeldung mehr möglich!

Den Vordruck zur Anmeldung finden Sie unter Downloads. Bitte geben sie den vollständig ausgefüllten Antrag bei der Schule ab, die Ihr Kind besuchen wird.

Mit der Anmeldung verpflichten Sie Ihr Kind zur regelmäßigen Teilnahme.

Abmeldungen sind grundsätzlich nur zum Ende eines Schuljahres möglich.

Den Vordruck für die Abmeldung finden Sie unter Downloads. Ebenso einen Vordruck für eventuelle außerordentliche Abmeldungen.

Informationen für Lehrkräfte des herkunftssprachlichen Unterrichts

Ausschreibungen von freien Stellen erfolgen nach Bedarf durch die Bezirksregierung Detmold.

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