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Hausunterricht erhalten und geben

Beschreibung

Kranke Schülerinnen und Schüler sowie Schülerinnen im Mutterschutz vor und nach der Geburt eines Kindes erhalten Hausunterricht.

Kranke Schülerinnen und Schüler erhalten Hausunterricht, wenn sie die Schule wegen Erkrankung über folgenden Zeitraum nicht besuchen können:

  • voraussichtlich länger als 6 Wochen oder
  • langfristig und regelmäßig mindestens an einem Tag in der Woche

Verfahrensweise für Eltern und volljährige Kinder

  1. Sie lassen die voraussichtliche Dauer der Krankheit oder den voraussichtlichen Geburtstermin eines Kindes ärztlich bescheinigen.
  2. Sie beantragen den Hausunterricht bei der Schule oder die Schule beantragt den Hausunterricht selbst.
  3. Die Schule leitet den Antrag und das Gutachten an das Schulamt weiter.
  4. Das Schulamt entscheidet über den Antrag.

Hausunterricht wird bis zu 10 Stunden in der Woche je nach Schulstufe unterrichtet.

Unterlagen/Nachweise

  • Ärztliche Bescheinigung
  • Antrag der Eltern auf Hausunterricht

    Rechtsgrundlagen

    • Schulgesetz (SchulG)
    • Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF)