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Nachhilfe als Lernförderung finanzieren
Beschreibung
Ihr Kind benötigt Nachhilfe? Familien mit geringem Einkommen können einen Zuschuss für ihre Kinder zur Lernförderung aus dem Bildungspaket bei uns beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Antrag (vom Antragsteller auszufüllen) aus.
- Den Antrag (von der Schule auszufüllen) geben Sie bitte Ihrem Kind mit in die Schule.
- Beide ausgefüllten Anträge senden Sie uns zu.
- Wenn die Förderung bewilligt wird, erhalten Sie von uns einen Bewilligungsbescheid sowie einen Gutschein.
- Geben Sie den Gutschein dort ab, wo Ihr Kind die Nachhilfe in Anspruch nehmen möchte.
- Die Abrechnung erfolgt zwischen uns und der Anbieterin / dem Anbieter der Lernförderung.
Bitte lassen Sie Ihr Kind erst mit der Nachhilfe anfangen, wenn Sie von uns einen Bewilligungsbescheid bekommen haben.
Unterlagen/Nachweise
Gültige Bescheide über
- Wohngeld
- Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG)