Bildung und Teilhabe: Lernen, lachen, mitmachen!
Durch das Starke-Familien-Gesetz sind viele Familienleistungen ausgeweitet worden. Dieses hat dazu geführt, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets größer geworden ist und viele zusätzliche Anträge gestellt werden. Außerdem hat die dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie das gesellschaftliche Leben der Familien stark beeinflusst. Durch die finanziellen Einschränkungen haben viel mehr Familien Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Das BuT-Team des Kreises Herford ist bemüht, alle Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Trotzdem kommt es zu zeitlichen Verzögerungen. Um den Familien jedoch schnellstmöglich die zustehende finanzielle Unterstützung zahlen zu können, ist die telefonische Erreichbarkeit des BuT-Teams bis auf Weiteres nur noch eingeschränkt zu folgenden Zeiten möglich:
montags, mittwochs und donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Außerdem können Sie uns unterstützen, indem Sie nur in dringenden Fällen den telefonischen Kontakt suchen. Sollten für gestellte Anträge noch weitere Unterlagen fehlen, werden diese zu gegebener Zeit vom BuT-Team angefordert. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Achtung: Derzeit beträgt die Bearbeitungszeit mindestens 4 Monate.
Bildung und Teilhabe
Im Kreis Herford gibt es für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen eine finanzielle Unterstützung, damit alle Kinder und Jugendliche bei den Aktivitäten in der Kindertageseinrichtung, in der Schule und in der Freizeit mitmachen können.
Welche Leistungen gehören dazu?
Von 0 - 24 Jahren
- (Klassen-)Fahrten und Ausflüge
- Lernförderung (Nachhilfe)
- Schülerbeförderung
- Schulbedarf
- gemeinschaftliches Mittagessen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Wer wird gefördert?
- Kinder, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten
- Kinder, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten
- Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
- Eltern für ihre Kinder, die Wohngeld erhalten
- Eltern für ihre Kinder, die Kinderzuschlag erhalten
Wo muss ich den Antrag abgeben?
Empfängerinnen und Empfänger von
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld: beim Jobcenter
- Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch): beim Kreis Herford
- von Asylbewerberleistungen: beim Rathaus im Wohnort