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Schulsportgemeinschaften

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt für Schulsportgemeinschaften im Rahmen des außerunterrichtlichen Schulsports an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen Aufwandsentschädigungen für Sach- und Reisekosten. Die Aufwandsentschädigungen erhalten die Leiterinnen und Leiter der Schulsportgemeinschaften. Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern erfolgt freiwillig.

Schulsportgemeinschaften sind nicht an Klassen, Jahrgänge, Schulen oder Schulformen gebunden. Sie können sowohl an einer einzelnen Schule als auch schul- oder schulformübergreifend eingerichtet werden.

Die Schulleitungen können die Anträge im sogenannten „Online-Antragsverfahren für die Förderung von Schulsportgemeinschaften“  stellen. Um eine Aufwandsentschädigung gewähren zu können, werden nach den Richtlinien und Lehrplänen „Sport“ folgende Formen von Schulsportgemeinschaften unterschieden:

  • Allgemeine Schulsportgemeinschaften
  • Schulsportgemeinschaften mit besonderer Aufgabenstellung
  • Talentsichtungsgruppen
  • Trainingsgruppen