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Motorsportveranstaltung: Ausnahmegenehmigung beantragen
Beschreibung
Sie möchten eine motorsportliche Veranstaltung auf öffentlichen Straßen durchführen? Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes.
Hinweise
- Renn-Verbot:
Rennen mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen sind verboten. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung müssen sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) halten. - Verpflichtung zur Rücksichtnahme:
Auf das Erholungs- und Ruhebedürfnis anderer Menschen müssen Sie besondere Rücksicht nehmen. Veranstaltungen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sind nicht erlaubt, wenn sie die Nachtruhe der Bürgerinnen und Bürger stören. - Versicherungspflicht:
Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen.
Unterlagen/Nachweise
- Schriftlicher Antrag mit
- Angaben zu Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
- Angaben zum Startort, zur Streckenführung und zum Zielort
- Angaben zur Aufgabenstellung (Fragen und Antworten)
- Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Veranstaltererklärung
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
Kosten/Gebühren
ab 195,00 Euro