Seiteninhalt

Motorsportveranstaltung: Ausnahmegenehmigung beantragen

Beschreibung

Sie möchten eine motorsportliche Veranstaltung auf öffentlichen Straßen durchführen? Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes.

Hinweise

  1. Renn-Verbot:
    Rennen mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen sind verboten. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung müssen sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) halten.
  2. Verpflichtung zur Rücksichtnahme:
    Auf das Erholungs- und Ruhebedürfnis anderer Menschen müssen Sie besondere Rücksicht nehmen. Veranstaltungen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sind nicht erlaubt, wenn sie die Nachtruhe der Bürgerinnen und Bürger stören.
  3. Versicherungspflicht:
    Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen.

Unterlagen/Nachweise

  • Schriftlicher Antrag mit
    • Angaben zu Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
    • Angaben zum Startort, zur Streckenführung und zum Zielort
    • Angaben zur Aufgabenstellung (Fragen und Antworten)
  • Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Veranstaltererklärung

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)

Kosten/Gebühren

ab 195,00 Euro