Jagdschein erhalten
Beschreibung
Aufgrund der aktuellen Lage vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie rechts in der Randspalte.
Wenn Sie jagen möchten, benötigen Sie einen Jagdschein. Diesen stellt Ihnen die Untere Jagdbehörde des Kreises Herford nach Bestehen der Jägerprüfung aus.
Der Jagdschein wird entweder als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für 14 Tage erteilt. Die Jagdscheinerteilung erfolgt nur nach persönlicher Vorsprache. Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin.
Besonderheiten:
- Jugendjagdschein
Einen Jugendjagdschein erhalten Personen, die in Deutschland erfolgreich eine Jägerprüfung abgelegt haben und 16 oder 17 Jahre alt sind. Inhaber von Jugendjagdscheinen dürfen die Jagd nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson ausüben.
- Falknerjagdschein
Einen Falknerjagdschein erhalten Personen, die in Deutschland erfolgreich eine Falknerprüfung abgelegt haben. Ein Falknerjagdschein berechtigt Sie ausschließlich zur Jagd mit dem Greifvogel (Beizvogel). Mit ihm dürfen Sie weder Schusswaffen kaufen noch dürfen Sie sie gebrauchen.
Unterlagen/Nachweise
Folgende Voraussetzungen müssen für die Ausgabe eines Jagdscheins zwingend erfüllt sein:
- Sie haben erfolgreich an der Jägerprüfung teilgenommen.
- Sie sind zuverlässig und körperlich geeignet.
- Sie haben ein Mindestalter von 16 Jahren.
- Sie haben die Gebühren bei der Antragstellung (bar oder mit EC-Karte) gezahlt.
Erforderliche Unterlagen für die Ersterteilung:
- Prüfungszeugnis der Jägerprüfung
- Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
- Foto
- Personalausweis
Erforderliche Unterlagen für die Verlängerung:
- vorhandener Jagdschein
- Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
- eventuell Foto
Rechtsgrundlagen
- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz NRW
Kosten/Gebühren
Allgemein:
- Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Ein-Jahres-Jagdschein: 35,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Zwei-Jahres-Jagdschein: 50,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Drei-Jahres-Jagdschein: 65,00 Euro Verwaltungsgebühr
Jugendliche:
- Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Ein-Jahres-Jagdschein: 20,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Zwei-Jahres-Jagdschein: 30,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Drei-Jahres-Jagdschein: 35,00 Euro Verwaltungsgebühr
Falkner:
- Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Ein-Jahres-Jagdschein: 20,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Zwei-Jahres-Jagdschein: 30,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Drei-Jahres-Jagdschein: 35,00 Euro Verwaltungsgebühr
Falkner-Jugend-Jagdschein:
- Tages-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Ein-Jahres-Jagdschein: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Zwei-Jahres-Jagdschein: 20,00 Euro Verwaltungsgebühr
- Drei-Jahres-Jagdschein: 25,00 Euro Verwaltungsgebühr