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Fischerprüfung ablegen

Beschreibung

Sie möchten angeln? Dann legen Sie eine Fischerprüfung ab. Nach bestandener Prüfung können Sie einen Fischereischein beantragen.

Wenn Sie im Kreis Herford wohnen, prüft Sie der Prüfungsausschuss der Unteren Fischereibehörde. Sie wohnen nicht im Kreis Herford, möchten aber hier geprüft werden? Dann stellt Ihnen die Untere Fischereibehörde Ihres Wohnortes eine Ausnahmegenehmigung aus, die Sie uns bitte mitbringen.

Was sind die Prüfungsinhalte?

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden Ihre Kenntnisse in den folgenden sechs Fachgebieten abgefragt:

  • allgemeine Fischkunde,
  • spezielle Fischkunde,
  • Gewässerkunde und Fischhege,
  • Natur- und Tierschutz,
  • Gerätekunde und
  • Gesetzeskunde.

Im praktischen Teil geht es um folgende Fähigkeiten:

  • ein Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen,
  • weiteres notwendiges Zubehör hinzufügen,
  • ausreichende Artenkenntnis der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachweisen.

Voraussetzungen

Die Fischerprüfung dürfen Sie ab einem Alter von 13 Jahren ablegen.

Verfahrensablauf

Verschiedene Angelvereine und Angelshops im Kreisgebiet bieten Vorbereitungskurse an. Antragsteller erhalten rechtzeitig vor dem Prüfung ein Zulassungsschreiben mit Ort und Zeitpunkt. Sie erhalten ein Prüfungszeugnis, wenn Sie die Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Mit diesem Prüfungszeugnis können Sie im Bürgerbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde einen Fischereischein beantragen.

Termine

Nächste Fischerprüfung: 

Schriftliche Prüfung am 13. November 2023

Praktische Prüfung am 27., 28. und 29. November 2023

Anmeldeschluss ist der 13. Oktober 2023.



Unterlagen/Nachweise

  • Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
  • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr

Rechtsgrundlagen

  • Landesfischereigesetz NRW
  • Fischerprüfungsordnung NRW

Kosten/Gebühren

  • Prüfung: 50,00 Euro
  • Nachprüfung (praktisch): 30,00 Euro
  • Ersatzfischerprüfungszeugnis: 35,00 Euro
  • Ausnahmegenehmigung: 15,00 Euro