Fischereiaufsicht: Regeln und Schonzeiten einhalten
Beschreibung
Für das Fischen gelten in Deutschland besondere Gesetze. Fischereirechte sind mit dem Besitz von Grund und Boden verbunden. Die einzelnen Rechtsvorschriften für Fischer regeln im Detail,
- wer fischen darf,
- wo jemand fischen darf,
- wie jemand fischen darf und
- wann jemand fischen darf.
Mit dem Recht zum Fischen erhalten Sie auch die Pflicht, das Gewässer und den Fischbestand zu hegen und zu erhalten.
Fischereirecht ist Landesrecht
In Nordrhein-Westfalen (NRW) gilt das Landesfischereigesetz NRW. Es regelt die Fischerei in stehenden und fließenden Gewässen. Die Landesfischereiverordnung (LFischVO) legt verschiedene Themen fest:
- Schonzeiten
- Mindestmaße für den Bereich der Fischerei sowie
- Verbot des Aussetzens von nicht einheimischen Fischarten.
Welche Fischereibehörden gibt es?
- Untere Fischereibehörde: Kreis Herford (Aufgaben nach dem Landesfischereigesetz)
- Obere Fischereibehörde: Bezirksregierung Detmold
- Oberste Fischereibehörde: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW
Die Fischereibehörde gibt auch Stellungnahmen ab, wenn an Gewässern gebaut wird. Der ehrenamtliche Kreisfischereiberater spielt dabei eine wichtige Rolle. Er berät und unterstützt als Sachverständiger.
Wofür sind die Fischereigenossenschaften zuständig?
Im Kreis Herford gibt es insgesamt neun Fischereigenossenschaften, die für die Fließgewässer zuständig sind. Die größten Fließgewässer sind Werre, Else und Hücker Moor. Für die Weser gibt es eine Sonderregelung.
Die Fischereigenossenschaften verpachten ihre Gewässer an Angelvereine oder Einzelpersonen. Stehende Gewässer über einem halben Hektar werden von den Eigentümern verpachtet.
Welche Aufgaben übernehmen Fischereiaufseher?
Der Kreis Herford arbeitet eng mit ehrenamtlichen Fischereiaufsehern zusammen. Die Aufseherinnen und Aufseher
- kontrollieren Fischereischeine, Fischereierlaubnisscheine, Fanggeräte und Fischbehälter,
- überwachen die Einhaltung von Schonzeiten,
- überprüfen gefangene und gehälterte Fische,
- kontrollieren, ob die gesetzlichen Mindestmaße eingehalten werden und
- überwachen, ob tier- und naturschutzrechtliche Vorschriften eingehalten werden.
Rechtsgrundlagen
- Landesfischereigesetz NRW (LFischG NRW)
- Landesfischereiverordnung NRW (LFischVO NRW)