Seiteninhalt

Corona - was tun bei einer Infektion?

Corona – Was muss ich im Falle einer Infektion bedenken?

  • Es gibt keine Verpflichtung mehr zur Isolation oder Quarantäne
  • Schützen Sie Ihre Mitmenschen, besonders die vulnerablen Gruppen. Denken Sie bei der Arbeit oder dem Umgang mit Ihren Mitmenschen an das Tragen einer geeigneten Maske und beachten Sie die Hygienemaßnahmen
  • Wenn Sie Symptome und/oder vorliegende Risikofaktoren haben, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit dem Hausarzt auf. In dringenden Fällen beziehungsweise Notfällen wenden Sie sich an den ärztlichen Notdienst 116117 oder den Rettungsdienst 112.

Coronaschutz - die wichtigsten informationen zu den aktuellen Regelungen

Am 28. Februar 2023 ist die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ausgelaufen. Damit sind auch in Nordrhein-Westfalen seit Anfang März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen entfallen. Seit diesem Zeitpunkt gelten nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG).

Besucherinnen und Besucher in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen sind aktuell nicht mehr verpflichtet eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen.

Weiterführende Links:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Regelungen an Schulen

Allgemeine Informationen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten finden Sie hier.

Regelungen in der Kindertagesbetreuung
Aktuelle Informationen für die Kindertagesbetreuung finden Sie hier.


Quellen:
https://www.mags.nrw/coronavirus
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regeln-und-einschrankungen-1734724
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw