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Gemeinschaftseinrichtungen überwachen

Beschreibung

Wir beraten und überwachen im Bereich der Infektionshygiene:

  • Kindertagesstätten,
  • Schulen,
  • Justizvollzugsanstalten (JVA) und
  • sonstige Einrichtungen

Bei den genannten Einrichtungen leisten wir bei Neu- und Umbaumaßnahmen die Bauberatung und fertigen Stellungnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens an.

Außerdem beraten und überwachen wir die hygienerelevanten Arbeitsprozesse. Wir überprüfen technische Anlagen nach den Vorgaben der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Richtlinie des Robert-Koch-Instituts (RKI-Richtlinie).

Rechtsgrundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)