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Freizeitanlagen überwachen
Beschreibung
Wir kontrollieren regelmäßig Freizeitanlagen auf ihre Hygiene. Zu den Freizeitanlagen zählen insbesondere:
- Hallenbäder,
- Freibäder,
- Saunabetriebe,
- Therapiebecken,
- Campingplätze und
- Badegewässer.
In den Hallen- und Freibädern sowie in den Saunabetrieben überwachen wir auch die Qualität des Badewassers.
Rechtsgrundlagen
Infektionsschutzgesetz (IfSG)