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Freizeitanlagen überwachen

Beschreibung

Wir kontrollieren regelmäßig Freizeitanlagen auf ihre Hygiene. Zu den Freizeitanlagen zählen insbesondere:

  • Hallenbäder,
  • Freibäder,
  • Saunabetriebe,
  • Therapiebecken,
  • Campingplätze und
  • Badegewässer.

In den Hallen- und Freibädern sowie in den Saunabetrieben überwachen wir auch die Qualität des Badewassers.

Rechtsgrundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)