Seiteninhalt

demenzverbund

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Verstöße gegen Halte- und Parkverbot bezahlen

Beschreibung

Parkverstoß (Knöllchen) bezahlen

Sie haben wegen eines Parkverstoßes eine schriftliche Verwarnung zugeschickt bekommen?

Eine Verwarnung kann immer direkt bezahlt werden. Danach ist das Verfahren abgeschlossen und für Sie erledigt.

Die Verwarnung kann nur durch Überweisung des Verwarnungsgeldes bezahlt werden.

Bei Bezahlung der Verwarnung ist es wichtig den richtigen Verwendungszweck anzugeben. Sie finden den Verwendungszweck (der gleichzeitig das Akten- und Kassenzeichen Ihres Falles ist) in den Zahlungsinformationen.

Zahlen Sie das Verwarnungsgeld innerhalb der gesetzlichen Frist von einer Woche.

Bei einer nicht fristgerechten Zahlung kann ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden, der mit weiteren Kosten für Sie verbunden ist. Beachten Sie unbedingt auch die Hinweise in der Verwarnung.

Unterlagen/Nachweise

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsverkehrsordnung (StVO)

Kosten/Gebühren

Downloads