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Medikamente ins Ausland mitführen
Beschreibung
Wenn Sie eine Auslandsreise machen und Betäubungsmittel mitnehmen möchten, benötigen Sie dafür eine ärztliche Bescheinigung. Lassen Sie das Dokument anschließend bitte auch durch eine amtliche Stelle beglaubigen.
Das Gesundheitsamt Kreis Herford ist zuständig für eine Beglaubigung, wenn:
- die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt ihren oder seinen Praxisort im Kreis Herford hat und/oder
- die Patientin oder der Patient im Kreis Herford wohnt
Unterlagen/Nachweise
- Bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums benötigen wir eine von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgefüllte und unterschriebene "Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens"
- Bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums brauchen wir eine von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgefüllte und unterschriebene internationale "Bescheinigung für Reisende, die mit Betäubungsmitteln behandelt werden und mit diesen verreisen"
- Personalausweis
- Substitutionsausweis bei Substitutionspatientinnen und Substitutionspatienten