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Heilpraktiker: informieren und anmelden
Beschreibung
Die Kreise und kreisfreien Städte erteilen die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
In folgenden Fällen ergibt sich für die Abnahme der Kenntnisprüfung und die Erteilung der Erlaubnisse eine spezielle Zuständigkeit:
- Allgemeine Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker (Psychotherapie):
Hier nimmt die Stadt Köln die Aufgaben wahr. Wenn Sie Fragen zum Erteilen der Erlaubnis oder zur Kenntnisprüfung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Köln. - Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker (Physiotherapie):
Hier übernimmt die Stadt Düsseldorf die Aufgaben. Wenn Sie Fragen zum Erteilen der Erlaubnis oder zur Kenntnisprüfung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Düsseldorf.
Rechtsgrundlagen
Heilpraktikergesetz (HeilprG)