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Hebammenfortbildung nachweisen

Beschreibung

Alle in Nordrhein-Westfalen tätigen Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet sich fortzubilden, egal ob sie angestellt oder freiberuflich tätig sind. Geeignet sind insbesondere Fortbildungsveranstaltungen von Hebammenlehranstalten und Hebammenverbänden.

Fristen

Innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren (Fortbildungsperiode) weisen Sie uns bitte mindestens 60 Unterrichtsstunden nach. Hiervon sind 20 Stunden auf dem Gebiet des Notfallmanagements abzuleisten.

Unterlagen/Nachweise

Kopie der Teilnahmebescheinigung der besuchten Veranstaltung.

Rechtsgrundlagen

Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO NRW)