Wohnungsförderung für Wohneigentum beantragen
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen vergibt zinsgünstige Darlehen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Der Kreis Herford ist zuständige Bewilligungsbehörde und prüft die Voraussetzungen für die Förderung.
Im Kreis Herford wird zur Zeit der Erwerb und der Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert.
Zielgruppen:
- Familien / Alleinerziehende mit Kind
- Menschen mit Behinderung (GdB 50 %)
- Einkommensgrenzen nach Anzahl der Personen im Haushalt
Beispiel: Ehepaar mit zwei Kindern - maximales steuerpflichtiges Jahresbruttoeinkommen ca. 65.000 Euro
Alles Wichtige zur Förderung
Förderung |
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Grundpauschale |
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Vlotho | 84.000 € |
Bünde, Hiddenhausen, Löhne, Rödinghausen und Kirchlengern |
97.000 € |
Herford, Enger und Spenge | 125.000 € |
Barrierefreie Ausstattung | 10.000 € |
Kinderbonus pro Kind | 20.000 € |
Bonus für schwerbehinderte Person (wenn nicht schon beim Kinderbonus berücksichtigt) |
20.000 € |
Zusatzdarlehen für Bauvorhaben mit BEG Effizienzhaus 40 Standard |
25.000 € |
Zusatzdarlehen für Bauen mit Holz max. |
15.000 € |
Konditionen |
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Tilgungsnachlass | 10 % |
Tilgungsnachlass bei Zusatzdarlehen (BEG Effizienzhaus 40 Standard / Bauen mit Holz) |
50 % |
Zinsen p.a. (25 Jahre fest) | 0,5 % |
Tilgung bei Neubau p.a. | 1,0 % |
Tilgung bei Altbau p.a. | 2,0 % |
Verwaltungskostenbeitrag p.a. | 0,5 % |
Eigenleistung | 15,0 % |
Gebühren Kreis Herford | 500,00 € |
Tragbarkeit Mindestrückbehalt pro Monat |
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Alleinstehende | 860 € |
Zweipersonenhaushalt | 1.105 € |
zuzüglich je weitere Person/Kind (Beispiel: Ehepaar mit zwei Kindern = (1.665 €) |
280 € |
Eigenleistung: Die Reduzierung des Eigenkapitals durch anteilige Anrechnung des Förderdarlehens und Selbsthilfe ist möglich.