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Wohnberechtigungsschein beantragen

Beschreibung

Sie möchten eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen und den hierfür erforderlichen Wohnberechtigungsschein (WBS) bekommen?

allgemeiner Wohnberechtigungsschein

Einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie, wenn Sie sich noch nicht auf eine Wohnung festgelegt haben. Der Wohnberechtigungsschein gilt dann für Wohnungen in Nordrhein-Westfalen.

gezielter Wohnberechtigungsschein

Wenn Sie sich bereits für eine bestimmte Wohnung im Kreis Herford entschieden haben, erhalten Sie einen Wohnberechtigungsschein für diese Wohnung.

Wann habe ich Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein wird erteilt, wenn bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind. Zum Beispiel darf das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Das Einkommen und die Einkommensgrenze ermitteln wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.

Die Größe der angemessenen Wohnung ist abhängig von der Personenzahl:

  • Für alleinstehende Personen darf die Wohnfläche 50 m² nicht überschreiten. 
  • Ein Haushalt mit zwei Personen darf nicht mehr als zwei Wohnräume zzgl. einer Arbeitsküche oder 65 m² Wohnfläche haben.

Für jede weitere Person, die in dem Haushalt lebt, erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder um 15 m² Wohnfläche.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

Kosten/Gebühren

5,00 Euro beziehungsweise 10,00 Euro (abhängig vom Jahreseinkommen)