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Zusammenführung von Flurstücken beantragen

Beschreibung

Wenn mehrere einzelne Flurstücke zu einem neuen Flurstück zusammengefasst werden, nennt man das Verschmelzung. Diese kann beispielsweise erforderlich sein, wenn Sie eine Baugenehmigung beantragen.

Wenn Sie beispielsweise ein Gebäude auf zwei oder mehreren Flurstücken errichten, aber keine Baulast eintragen möchten, ist eine Verschmelzung sinnvoll. In diesem Fall besteht sie aus einer Vereinigung im Grundbuch und einer Verschmelzung im Liegenschaftskataster.

Vereinigung im Grundbuch

Bei der Vereinigung fasst man mehrere Grundstücke unter einer laufenden Nummer rechtlich zu einem Grundstück zusammen.

Verschmelzung im Liegenschaftskataster

Bei der Verschmelzung fasst man die Flächen mehrerer Flurstücke zu einem neuen Flurstück zusammen und trägt dies im Liegenschaftskataster ein. Die Verschmelzung der Flurstücke kann erst im Liegenschaftskataster eingetragen werden, nachdem die Vereinigung der Grundstücke im Grundbuch erfolgt ist.

Die Voraussetzungen für die Zusammenführung von Flurstücken sind

  • ein örtlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang sowie
  • eine gleichmäßige beziehungsweise gar keine Belastung im Grundbuch.

Unterlagen/Nachweise

  • Als Eigentümerin oder Eigentümer bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
  • Als beauftragte Person benötigen wir von Ihnen eine notariell beglaubigte Vertretungsvollmacht.
  • Als juristische Personen brauchen wir eine notariell beglaubigte Vollmacht und gegebenenfalls einen Auszug aus dem Handelsregister.

Den Antrag stellen Sie bitte formlos oder telefonisch.

Rechtsgrundlagen

Vermessungs- und Katastergesetz NRW (VermKatG NRW)