Seiteninhalt

Teilungsgenehmigung für Grundstücke beantragen

Beschreibung

Für die Teilung eines bebauten Grundstückes ist eine Genehmigung erforderlich. Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass die neuen Grenzen mit den Vorgaben des Bauordnungsrechts übereinstimmen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft insbesondere,

  • ob auch nach der Teilung die erforderlichen Abstandflächen eingehalten werden,
  • die Erschließung der bebauten Teilflächen gesichert ist und
  • Sicherheitsanforderungen an Grenzwände erfüllt sind.

Hinweis

Den Antrag auf Teilungsgenehmigung kann von der Bauherrin, dem Bauherrn oder von einer bevollmächtigten öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin beziehungsweise öffentlich bestellten Vermessungsingenieur gestellt werden.

Unterlagen/Nachweise

Antrag und Lageplan im Maßstab 1:500 mit Darstellung der neuen Grenzen in roter Markierung in 4-facher Ausfertigung. Der Lageplan muss von einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder dem Amt für Kataster und Vermessung des Kreises Herford angefertigt und mit den neuen Grenzverläufen versehen werden.

Üblicherweise reichen diese Stellen auch den Teilungsantrag für Sie ein.

Rechtsgrundlagen

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)

Kosten/Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt mindestens 50,00 Euro. Die genauen Gebühren hängen von der Anzahl der betroffenen bebauten Grundstücke und dem Aufwand ab.