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Hygienekontrolleurin/Hygienekontrolleur

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Ausbildungsinhalte:

  • theoretischer Unterricht an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
  • praktische Ausbildung im Gesundheitsamt des Kreises Herford
  • Praktika in vielen Bereichen, möglich sind unter anderem: Schwimmbad, Veteriäramt, Krankenhaus, Ordnungsamt

Ausbildungsvergütung (ab 01.04.2022):

  1. Ausbildungsjahr: 1.068,26 Euro (brutto)
  2. Ausbildungsjahr: 1.118,20 Euro (brutto)
  3. Ausbildungsjahr: 1.164,02 Euro (brutto)

Was musst du mitbringen?

  • mindestens Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss inklusive einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens 3-jähriger Dauer im Bereich des Gesundheitswesens
  • Mindestnote "ausreichend" in den Fächern Deutsch und Mathe (maßgeblich sind die letzten beiden Schulzeugnisse)
  • Fahrerlaubnis der Klasse B zum Einstellungszeitpunkt

Auswahlverfahren:

  • schriftlicher Eignungstest
  • persönliches Vorstellungsgespräch

Bewerbungsfrist:

Die Bewerbungsfrist für das Einstellungsjahr 2022 ist bereits abgelaufen.

Was erwartet dich?

Die Ausbildung zur Hygienekontrolleurin/zum Hygienekontrolleur beginnt am 01. Dezember des jeweiligen Einstellungsjahres. Die Ausbildung gliedert sich in Theorieabschnitte und Praxisabschnitte.

Der Theorieunterricht findet im Blockunterricht (montags-freitags) an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf statt. Die Unterkunftskosten werden vom Arbeitgeber gezahlt. Während der insgesamt vier Studienabschnitte im Umfang von jeweils 4-12 Wochen nimmst du an verschiedenen Lehrveranstaltungen teil:

  • Arbeitsmethodik und Wissensmanagement
  • Staatskunde, Rechts- und Verwaltungskunde
  • öffentliches Gesundheitswesen
  • Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten
  • Umwelthygiene und Gesundheitsschutz

Die praktische Ausbildung findet beim Kreis Herford in der unteren Gesundheitsbehörde und bei verschiedenen Praktikastellen statt. Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure übernehmen Kontroll- und Beratungsaufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst, vor allem in den Bereichen Infektionsschutz und Seuchenabwehr, Umwelthygiene sowie Hygiene in Krankenhäusern und anderen Gemeinschaftseinrichtungen.

Zu den Tätigkeiten gehören:

  • Infektionsschutz und -prävention, Ermittlung und Überwachung der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen, Ausbruchmanagement
  • Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen und Überwachung der Hygiene des Schwimm- und Badewesen einschließlich medizinischer Bäder und Saunen
  • Überwachung der hygienischen Verhältnisse und der Durchführung der angeordneten Maßnahmen in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen, insbesondere in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Einrichtungen zur Betreuung und Pflege älterer Menschen und andere Gemeinschaftseinrichtungen
  • vielfältige weitere Tätigkeiten im Bereich der Umwelthygiene

Verkürzung und Teilzeitausbildung

Die Ausbildungsbehörde kann auf die praktische Ausbildung bei einer bereits abgeschlossenen und förderlichen Ausbildung maximal bis zu sechs Monate anrechnen. Die Anrechnung erfolgt am Anfang der Ausbildung. Bei einer Verkürzung der Ausbildung kann die Ausbildung nur in Vollzeit absolviert werden.

Es ist möglich, die Ausbildung in Teilzeit zu abolvieren. Eine Verkürzung der Ausbildung kommt daneben nicht in Betracht. Die Theorieabschnitte müssen in Vollzeit in Düsseldorf absolviert werden. In den Praxisabschnitten sind mindestens 31 Stunden die Woche erforderlich.